Der globale Erfolg der Social Media stellt auch das Strafrecht vor neue Herausforderungen. Bei Straftaten, die in sozialen Netzwerken begangen werden, stellt sich insbesondere die Frage nach der Tatzeit (Vollendung, Dauer) und dem Tatort. Ihre Beantwortung hat Auswirkungen auf die Verjährung der Strafbarkeit, die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung, die Reichweite der österreichischen Strafgewalt und die Dauer des Versuchs.