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„Zeit und Ort“ bei Social Media-Delikten - Straf- und Verfolgbarkeit wann, wo, wie lange?11Der Beitrag stellt die gekürzte Fassung eines Vortrags im Rahmen des 46. Fortbildungsseminars aus Strafrecht und Kriminologie in Ottenstein im Februar 2018 dar und ist in erweiterter Fassung in dem vom BMJ sowie dem NWV herausgegebenen Tagungsband des Fortbildungsseminars abgedruckt. Für die Zustimmung, ihn auch hier zu publizieren, danke ich Herrn Sen.-Präs. des OGH Prof. Dr. Michael Danek sowie dem NWV.

AufsätzeNina Marlene SchallmoserJSt 2018, 370 Heft 5 v. 1.9.2018

Der globale Erfolg der Social Media stellt auch das Strafrecht vor neue Herausforderungen. Bei Straftaten, die in sozialen Netzwerken begangen werden, stellt sich insbesondere die Frage nach der Tatzeit (Vollendung, Dauer) und dem Tatort. Ihre Beantwortung hat Auswirkungen auf die Verjährung der Strafbarkeit, die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung, die Reichweite der österreichischen Strafgewalt und die Dauer des Versuchs.

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