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Rechtzeitigkeit einer Beschwerde

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2018/42JSt 2018, 333 Heft 4 v. 1.7.2018

§ 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG, § 6 ZustG

Eine neuerliche Zustellung eines Dokumentes – nach einer bereits rechtswirksamen ersten Zustellung desselben Dokumentes – löst keine Rechtswirkungen aus.

LG Innsbruck, 03.05.2018, 22 Bl 29/18b

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