§ 468 Abs 1 Z 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO, § 13 VbVG, § 24 VbVG
Die Rechtsmittellegitimation des Anklägers und des Angeklagten zur Geltendmachung der Nichtigkeitsgründe des § 468 Abs 1 Z 3 StPO hängt im bezirksgerichtlichen Verfahren nicht von einer „Rüge“ gegen den gegen seinen Antrag oder Widerspruch gefassten Beschluss ab.