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Keine Rügepflicht für § 468 Abs 1 Z 3 (§ 281 Abs 1 Z 4) StPO

JudikaturAllgemeines StrafrechtAlois BirklbauerJSt-Slg 2018/3JSt 2018, 53 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 468 Abs 1 Z 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO, § 13 VbVG, § 24 VbVG

Die Rechtsmittellegitimation des Anklägers und des Angeklagten zur Geltendmachung der Nichtigkeitsgründe des § 468 Abs 1 Z 3 StPO hängt im bezirksgerichtlichen Verfahren nicht von einer „Rüge“ gegen den gegen seinen Antrag oder Widerspruch gefassten Beschluss ab.

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