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Rücktritt vom Versuch und Prozessbetrug

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/28JSt 2017, 161 Heft 2 v. 1.3.2017

§ 15 StGB, § 16 Abs 1 StGB, § 146 StGB

Die Aufgabe der Tatausführung muss endgültig sein. Hier: Kein strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Prozessbetrug durch vereinbartes Ruhen des Zivilverfahrens (§ 168 ZPO).

OGH, 16.11.2016, 15 Os 95/16h (RS0131083)

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