Als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zu einer besseren Regulierung der Finanzmärkte hat der Unionsgesetzgeber neue Bestimmungen gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Überbegriff: Marktmissbrauch) beschlossen, namentlich die Marktmissbrauchsverordnung 596/2014 (MAR) und die Marktmissbrauchsrichtlinie 2014/57 (MAD). In diesem Beitrag wird das Gesetzgebungsverfahren in der EU nachgezeichnet. Die neuen österreichischen Strafbestimmungen werden im Beitrag „Neue Strafbestimmungen gegen Marktmissbrauch im Börsegesetz“ (in diesem Heft) vorgestellt.