Im Rahmen des EU-Abgabenänderungsgesetzes 20161 wurden die Anforderungen der BEPS Action 13 (Base Erosion and Profit Shifting) von OECD und G20 zur Verrechnungspreisdokumentation und zum Country-by-Country Reporting (CbCR) durch Einführung eines Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) erfüllt. Das VPDG verpflichtet österreichische Unternehmen erstmals in klarer kodifizierter Form zur standardisierten Dokumentation von Verrechnungspreisen2. Neben dem VPDG bestehende Dokumentationspflichten bleiben jedoch unberührt (§ 3 Abs 4 VPDG). In erster Linie zielt das VPDG darauf ab, die schon bislang erforderliche Verrechnungspreisdokumentation zu konkretisieren und insofern zu erweitern, als es für einen effizienten grenzüberschreitenden Informationsaustausch sowie für eine adäquate Risikoanalyse und Prüfung erforderlich ist3. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften des CbCR drohen empfindliche Strafen und persönliche Haftung der Verantwortlichen jedoch ohne Möglichkeit zur Selbstanzeige. Im folgenden Beitrag werden die Grundzüge des neuen Gesetzes dargestellt und die damit zusammenhängenden finanzstrafrechtlichen Risiken analysiert.