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Verweigerung einer Drogenersatztherapie im Gefängnis

JudikaturEGMR-RechtsprechungJSt-EGMR 2017/3JSt 2017, 76 Heft 1 v. 1.1.2017

Art 3 EMRK

Aus Art 3 EMRK sind positive Pflichten der Staaten dahingehend ableitbar, den Gesundheitszustand von Häftlingen im Rahmen einer adäquaten medizinischen Untersuchung durch entsprechend qualifizierte Ärzte sowie die notwendigen Behandlungsmaßnahmen zu ermitteln. Der jeweiligen medizinischen Diagnose entsprechend ist Gefängnisinsassen die ärztlich angeordnete Behandlung zu ermöglichen.

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