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Anordnung einer Hausdurchsuchung infolge rechtswidrig erlangter Beweismittel

JudikaturEGMR-RechtsprechungJSt-EGMR 2017/2JSt 2017, 75 Heft 1 v. 1.1.2017

Art 8 EMRK

Die Durchführung einer Hausdurchsuchung kann gerechtfertigt sein, wenn im Zusammenhang mit bestimmten Straftaten die tatsächliche Erlangung gewisser Beweismittel notwendig ist. Aus Art 8 EMRK ist kein absolutes Verbot ableitbar, die Anordnung einer Hausdurchsuchung auf rechtswidrig erlangte Beweismittel zu stützen.

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