§ 38 StVG
Das Strafvollzugsgesetz normiert in § 38 StVG nicht nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf ausreichende Verpflegung, sondern auch, dass die Anstaltskost zu den für die Einnahme von Mahlzeiten allgemein üblichen Tageszeiten ausgegeben wird.
LGSt Wien, 21.10.2016, 192 Bl 79/16m