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Das Verhältnis der strafrechtlichen Garantien der MRK zu den justiziellen Grundrechten der GRC und ihre Durchsetzung durch EuGH und EGMR*)*)Dieser Beitrag basiert auf meiner Seminararbeit im Rahmen des Seminars „Wirtschafts- und Europastrafrecht“ im SoSe 2015 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien bei o. Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel und Dr. András Csúri (beide Universität Wien) in Kooperation mit Univ.-Prof. Dr. Robert Kert (Wirtschaftsuniversität Wien).

AufsätzeGeorg JohnJSt 2017, 11 Heft 1 v. 1.1.2017

MRK und GRC garantieren zentrale strafrechtliche Grundrechte, wodurch beiden Grundrechtekatalogen eine besonders große Bedeutung im Strafrecht zukommt. Sie überschneiden sich vielfach, sind aber nicht deckungsgleich. Auf die Unterschiede soll in diesem Beitrag anhand einiger ausgewählter Garantien aufmerksam gemacht werden.

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