Unselbstständige Erwerbstätige fungieren in strafrechtlichen Verfahren häufig als Geschworene oder Schöffen. Die mitunter mehrere Wochen dauernden Prozesse und die damit einhergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz der Beschäftigten werfen diverse im arbeits- und strafrechtlichen Spannungsverhältnis stehende Fragestellungen auf. Der vorliegende Beitrag widmet sich der diesbezüglichen in Frage stehenden Freistellungs-, Gebühren- und Entgeltfortzahlungsansprüche von Arbeitnehmern in Ausübung der Tätigkeit als Geschworene und Schöffen aus arbeits- und strafrechtlicher Sicht.