Der Beitrag befasst sich mit der mittlerweile seit mehr als zehn Jahren existenten Judikatur des OGH, die Nichtigkeitsbeschwerden von Parteien das Fehlen formaler Mindestanforderungen mit der Begründung attestiert, das Rechtsmittel sei nicht methodengerecht ausgeführt und damit nicht prozessordnungsgemäß. Untersucht wird, was unter methodengerechter Ausführung zu verstehen ist und welche Konsequenzen diese, mündliche Verhandlungen weitgehend zurückdrängende, Rechtsprechung hat.