§ 23 StPO, § 43 Abs 1 StPO, § 260 StPO, § 268 StPO, § 292 StPO
Eine Abweichung des verkündeten Urteils von der Beschlussfassung des Schöffengerichts kann (nur) mit
§ 23 StPO, § 43 Abs 1 StPO, § 260 StPO, § 268 StPO, § 292 StPO
Eine Abweichung des verkündeten Urteils von der Beschlussfassung des Schöffengerichts kann (nur) mit