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Spekulationen des Verteidigers über Identität des Zeugen und Beeinflussung des Indentitätsschutzes

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/87JSt 2016, 467 Heft 5 v. 1.9.2016

§ 162 StPO, § 228 StPO, § 229 Abs 1 Z 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 3 StPO

Bloße Behauptungen oder Spekulationen des Verteidigers in seinem Eröffnungsplädoyer über die Identität eines Zeugen können dessen Identitätsschutz iSd § 229 Abs 1 Z 3 (§ 162) StPO nicht beeinflussen.

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