§ 28a Abs 1 SMG, § 27 Abs 1 Z 1 SMG
Erzeugung von Suchtgift und anschließender Besitz derselben Suchtgiftmenge stehen zueinander in echter Konkurrenz. Der anschließende Besitz stellt keine straflose Nachtat dar.
OGH, 14.06.2016, 11 Os 56/16v
§ 28a Abs 1 SMG, § 27 Abs 1 Z 1 SMG
Erzeugung von Suchtgift und anschließender Besitz derselben Suchtgiftmenge stehen zueinander in echter Konkurrenz. Der anschließende Besitz stellt keine straflose Nachtat dar.
OGH, 14.06.2016, 11 Os 56/16v