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§ 278a StGB kann mit § 278b StGB echt konkurrieren

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2016/25JSt 2016, 182 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 278a StGB, § 278b StGB

§ 278a StGB kann mit § 278b StGB echt konkurrieren, wenn die terroristische Vereinigung bereits den Organisationsgrad einer kriminellen Organisation erreicht hat, weil ein zusätzlicher, über § 278b StGB hinausgehender Unwert vorliegt.

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