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Verletzung der Entscheidungspflicht

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/11JSt 2016, 60 Heft 1 v. 1.1.2016

§ 73 AVG

Eine Verletzung der Entscheidungspflicht vor Ablauf der sechsmonatigen Frist des § 73 AVG liegt nur dann vor, wenn mutwillig mit der Behandlung des Ansuchens zugewartet wird.

LG Linz, 20.10.2015, 21 Bl 64/15h

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