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Beschwerden gegen Strafvollzugsbedienstete und deren Anordnungen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/10JSt 2016, 60 Heft 1 v. 1.1.2016

§ 121 StVG

Die/Der Leiter/in einer Justizanstalt als Vollzugsbehörde 1. Instanz entscheidet über Beschwerden gegen Strafvollzugsbedienstete und deren Anordnungen.

LG Innsbruck, 08.10.2015, 22 Bl 87/15g

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