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Verhängung der Ordnungsstrafe des strengen Hausarrests

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/9JSt 2016, 60 Heft 1 v. 1.1.2016

§ 107 StVG, § 109 StVG, § 114 StVG

Die Strafe des einfachen oder strengen Hausarrests darf nur bei Überwiegen erschwerender Umstände verhängt werden.

LG Innsbruck, 08.10.2015, 22 Bl 84/15s

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