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Prüfung einer allfälligen bedingten Entlassung bei Berechnung der voraussichtlich zu verbüßenden Strafzeit gemäß § 156c Abs 1 Z 1 StVG

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2016/8JSt 2016, 58 Heft 1 v. 1.1.2016

§ 156c Abs 1 Z 1 StVG

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