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Das Haftfristensystem in Jugendstrafsachen nach dem JGG-ÄndG 2015

AufsätzeRainer NimmervollJSt 2016, 8 Heft 1 v. 1.1.2016

Das JGG-ÄndG 201511Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird; BGBl I 2015/154. brachte ua im Bereich des Haftfristensystems in Strafverfahren gegen Jugendliche gravierende Änderungen mit sich. Der folgende Beitrag stellt die neue Rechtslage dar und bietet Lösungsmöglichkeiten für eine Reihe ungelöster Problemstellungen an.

Deskriptoren: Haftfrist; Jugendlicher; Rechtswirksamkeit der Anklage; Anordnung der Hauptverhandlung.

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