Am 21.12.2015 endete die Begutachtungsfrist für ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz 20151. Im Vergleich zu den Änderungen durch die Reform 2014 handelt es sich hierbei um eine recht kleine Reform. Abgesehen von einigen Redaktionsversehen, die etwa Verweise auf die aufgehobene Vorratsdatenspeicherung betreffen, sind folgende Themenbereiche von den Änderungsvorschlägen betroffen: Verteidigung des Beschuldigten, Opferrechte und der Eingriff in das Bankgeheimnis. Hinsichtlich der Verteidigungs- und der Opferrechte waren Richtlinien Auslöser für die Reformvorschläge2. Eine sehr wesentliche Änderung betrifft den Umgang mit dem Lockspitzelverbot – hier wird in Umsetzung der EGMR-Judikatur3 ein Beweisverbot vorgeschlagen.