Das StRÄG 2015 hat den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess kürzlich abgeschlossen1. Die vieldiskutierte Novellierung der Untreuebestimmung samt flankierender Einführung der Business Judgement Rule in AktG und GmbHG wird mit 1.1.2016 in Kraft treten, wobei die mit dem Initiativantrag Steinacker/Jarolim/Vetter vorgeschlagene Fassung2 verändert übernommen wurde. In der Folge wird ein Überblick über den nunmehr beschlossenen Untreuetatbestand gegeben; besonderes Augenmerk wird dabei auf die – medial und qua Materialien – in Aussicht gestellte Präzisierung der Norm gelegt.