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Indikationen und Erwägungen für richterliche Strafzumessung im Sprengel des Landesgerichtes bzw der Staatsanwaltschaft Innsbruck

AufsätzeBrigitte Loderbauer , Thomas WillamJSt 2015, 455 Heft 5 v. 1.9.2015

Die Abteilung Strafrecht des 19. Österreichischen Juristentages (ÖJT) beschäftigte sich mit dem Thema „Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?“. Hiezu war im Vorfeld von Grafl/Schmoller ein umfassendes Gutachten ausgearbeitet worden, welches sich in einen statistisch-kriminologischen und einen dogmatischen Teil gliederte11 Grafl/Schmoller, Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?, Verhandlungen des 19. ÖJT Wien 2015, Band III/1.. Am Österreichischen Juristentag wurde zu den jeweiligen Thesen und Schlussfolgerungen des Gutachtens im Rahmen mehrerer Referate Stellung genommen22Siehe dazu Birklbauer, Entsprechen Strafdrohungen und Strafen den gesellschaftlichen Wertungen? Ein Bericht über die strafrechtliche Diskussion am 19. ÖJT, JSt 2015, 337.. Unter anderem wurde im Gutachten von Grafl/Schmoller detailliert dargelegt, dass es regional signifikante Unterschiede in der Strafenpraxis gibt, welche nicht ausschließlich in den jeweiligen Strafhöhen, sondern bereits vorgelagert in der Wahl der konkreten Strafarten deutlich werden. Dabei wurde die Sonderstellung des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck hervorgehoben.

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