Die Abteilung Strafrecht des 19. Österreichischen Juristentages (ÖJT) beschäftigte sich mit dem Thema „Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen?“. Hiezu war im Vorfeld von Grafl/Schmoller ein umfassendes Gutachten ausgearbeitet worden, welches sich in einen statistisch-kriminologischen und einen dogmatischen Teil gliederte1. Am Österreichischen Juristentag wurde zu den jeweiligen Thesen und Schlussfolgerungen des Gutachtens im Rahmen mehrerer Referate Stellung genommen2. Unter anderem wurde im Gutachten von Grafl/Schmoller detailliert dargelegt, dass es regional signifikante Unterschiede in der Strafenpraxis gibt, welche nicht ausschließlich in den jeweiligen Strafhöhen, sondern bereits vorgelagert in der Wahl der konkreten Strafarten deutlich werden. Dabei wurde die Sonderstellung des Oberlandesgerichtssprengels Innsbruck hervorgehoben.