Die Opferrechte-Richtlinie 2012/29/EU ist von den Mitgliedstaaten bis spätestens 16.11.2015 in nationales Recht umzusetzen. Dieser Beitrag untersucht die Frage, wie weit Österreich seinen Verpflichtungen zur Umsetzung bereits nachgekommen ist und in welchen Bereichen des österreichischen Straf(prozess)rechts ggf noch ergänzende Legislativakte erforderlich sind.