Ein jüngst ergangenes Urteil des EGMR im Zusammenhang mit Tatprovokationen1 hat das Potential, die bisherige österreichische Rechtsprechung auf den Kopf zu stellen. Zukünftig könnten durch eine in unzulässiger Weise provozierte Strafbegehung gewonnene Beweise unberücksichtigt bleiben (müssen). Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die aktuelle Entwicklung und deren potentielle Auswirkungen auf die zukünftige Rechtsprechung.