Im Eilverfahren, binnen nicht einmal zwei Monaten, hat der EuGH ein weiteres Urteil gefällt, in dem er den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl auslegt. Der Beitrag schildert die Hintergründe dieses Vorabentscheidungsverfahrens, legt die Ausführungen des Urteils sowie auch jene der Stellungnahme des Generalanwalts dar und unterzieht das Urteil einer kritischen Bewertung.