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Zur Zulässigkeit von Veröffentlichungen von oder aus Ermittlungsakten – zugleich eine Besprechung von OGH 15.12.2014, 6 Ob 6/14x

AufsätzeAlexandra RichterJSt 2015, 309 Heft 4 v. 1.7.2015

Das Ermittlungsverfahren ist gem § 12 Abs 1 StPO nicht öffentlich. Dass die in diesem Verfahrensabschnitt gewonnenen Ermittlungsergebnisse im Interesse der Strafrechtspflege auf Vertraulichkeit angewiesen sind, bedarf keiner näheren Erörterung. Ebenso wenig, dass es in erster Linie in den Verantwortungsbereich der ermittelnden Behörden fällt, für den Schutz vertraulicher Strafakten zu sorgen. Wie ist aber der Fall zu beurteilen, wenn vertrauliche Aktenbestandteile auf irgendeine Weise in die Hände von unbeteiligten Dritten geraten, die diese dann auf einer privaten Website, einem Blog oä der Öffentlichkeit zugänglich machen? Unterliegen Ermittlungsakten einem strafrechtlichen bzw strafprozessualen Veröffentlichungsverbot, oder resultiert bereits aus der Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens ein umfassendes Veröffentlichungsverbot für daraus stammende Akten? Hat ein Beschuldigter, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wird, einen Anspruch auf Geheimhaltung des gesamten Strafaktes oder nur hinsichtlich persönlicher Daten, an denen ein schutzwürdiges Interesse besteht? Diese Fragen wurden nun vom OGH in der kürzlich ergangenen Entscheidung 6 Ob 6/14x beantwortet und bilden daher den Ausgangspunkt für den vorliegenden Beitrag über die Zulässigkeit von Veröffentlichungen von Teilen eines Ermittlungsaktes auf einer privaten Website.

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