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Umgangssprachliche Bezeichnung einer bestimmten kriminellen Vereinigung in Strafbestimmungen nicht konventionswidrig

JudikaturEGMR-RechtsprechungJSt-EGMR 2014/3JSt 2014, 268 Heft 3 v. 1.11.2014

EMRK Art 7

Die umgangssprachliche Bezeichnung einer kriminellen Vereinigung in einem Straftatbestand genügt aufgrund der allgemeinen Bekanntheit den Anforderungen des Art 7 EMRK. Sie ist geeignet, den Unrechtsgehalt der neu geschaffenen Straftatbestände einfacher im Bewusstsein der Bevölkerung verankern zu können.

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