Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Hauptaspekten der Finanzstrafgesetznovelle 2014, welche einerseits die Rechtsfolgen der Neuregelung einer wiederholten Selbstanzeige betreffen und andererseits das Erfordernis der Entrichtung von Zuschlägen im Fall einer Selbstanzeige, welche erst zwischen Ankündigung und Beginn einer Außenprüfung erstattet wurde.