Innerhalb der EU hat das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung bereits – durch den Europäischen Haftbefehl – die Auslieferung ersetzt, umfasst die Vollstreckung von Endentscheidungen, sieht einen Strafregisteraustausch über verurteilte EU-Bürger vor und wird bald auch die klassische Rechtshilfe verdrängen. Der Beitrag gibt in seinem ersten Teil einen Überblick über den Status quo. Im zweiten Teil werden Inkonsistenzen und Probleme dargestellt und mögliche künftige Entwicklungen skizziert werden.