Die Hauptverhandlung ist jener Abschnitt des Strafverfahrens, in dem das Gericht über Schuld und Strafe zu entscheiden hat. Die Verfassung verpflichtet die Gesetzgebung, diesen Verfahrensteil mit besonderen Garantien auszustatten, damit Fehlurteile möglichst vermieden werden. Sie hat auch eine gelebte Verfahrensgerechtigkeit vor Augen. Im ersten Teil wurde aufgezeigt, dass die Verhandlungsführung mitunter nicht fair ist, wodurch es zur Einschränkung von Verteidigungsrechten kommen kann (vgl JSt 2014/1, 31). Im zweiten Teil werden in gebotener Kürze und ausgehend von der Prämisse, dass die Wahrheit in fair geführter Kommunikation am ehesten ermittelt werden kann, Lösungsansätze skizziert. Im vorliegenden ersten Abschnitt des zweiten Teils wird die geltende StPO nach Verbesserungsmöglichkeiten für die angeklagte Person durchsucht, im nachfolgend erscheinenden zweiten Abschnitt werden legislative Reformideen vorgestellt.