Der Beitrag schildert die innerstaatliche Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013. Die dort enthaltenen Ausnahmeregelungen von der grundsätzlichen Pflicht zur schriftlichen Übersetzung werden in der Folge kritisch beleuchtet.