Das Sammeln und Verwerten von Lebensmitteln aus Müllcontainern vor Supermärkten ist zu einer gängigen Praxis unter Menschen geworden, die auf diese Weise der „Wegwerf-“ und „Überflussgesellschaft“ entgegentreten wollen. Dabei wird subjektiv oft davon ausgegangen, dies sei nicht strafbar. Ob diese Vorstellung jedoch tatsächlich den geltenden Strafbestimmungen entspricht, soll im folgenden Beitrag untersucht werden. Dabei wird auch auf Handlungen von Personen einzugehen sein, die die Entnahme zwar nicht selbst vornehmen, jedoch am Verkauf oder an der Verarbeitung solcherart erlangter Lebensmittel mitwirken.