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Auch im Fall einer Alleinaktionärin ist die AG Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/28JSt 2014, 167 Heft 2 v. 1.9.2014

StGB § 153, AktG § 1

Der Einwand, wonach nicht die Aktiengesellschaft, sondern die Alleinaktionärin Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts sei, setzt sich über die Rechtssubjektivität der Aktiengesellschaft hinweg (§ 1 AktG).

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