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Keine „Einmann GmbH“, wenn die Alleinaktionärin selbst eine AG mit mehreren Aktionären ist

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/29JSt 2014, 167 Heft 2 v. 1.9.2014

StGB § 153, AktG § 1

Eine dem Sonderfall der „Einmann GmbH“ vergleichbare Lage liegt bei einer zu Lasten einer Aktiengesellschaft, die nur eine Aktionärin hat, begangenen Untreue nicht vor, wenn diese Alleinaktionärin eine Aktiengesellschaft mit einer Mehrheit von Aktionären ist und es an einer Einwilligung all dieser Aktionäre zu einer Selbstschädigung mangelt.

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