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Die RL über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen - Ein erster Schritt zu Mindeststandards im Strafverfahren

Europastrafrecht aktuellBernhard WeratschnigJSt 2010, 140 Heft 4 v. 1.7.2010

A. Einleitung

Kürzlich hat das EP die RL über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren in erster Lesung angenommen11Siehe Bericht des EP (A7-0198/2010).; die nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art 294 AEUV) nun noch erforderliche Billigung durch den Rat (Justiz und Inneres) ist für dessen Tagung im Oktober 2010 zu erwarten, zumal die qualifizierte Mehrheit der MS bereits gegeben ist22Beim Rat (Justiz und Inneres) am 4. Juni 2010 wurde eine Mehrheit der MS für den vorliegenden Text festgehalten; vgl Ratsdokument 10420/10 DROIPEN 58.. Mit dieser RL werden Mindestverfahrensrechte für verdächtige oder beschuldigte Personen, die weder die Sprache des Verfahrens verstehen noch diese sprechen können, festgelegt und einheitliche europäische Standards für den Umfang der (mündlichen) Dolmetschleistungen und (schriftlichen) Übersetzungen in Strafverfahren vorgesehen.

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