Das laufende Jahr sah bereits zwei Ereignisse, die den äußeren Rahmen des europäischen Grundrechtsschutzes maßgeblich bestimmen, nämlich die Ratifikation des 14. Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch den letzten säumigen Staat und cum grano salis, weil eigentlich noch im Vorjahr gelegen, das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon mit 1. Dezember 2009.