Österreich hat einen vergleichsweise hohen Anteil fremdsprachiger Prozessbeteiligter; dies gilt insbesondere für das Strafverfahren. Die Qualität des Gerichtsverfahrens ist damit in hohem Maß von der Qualität der Dolmetschung abhängig. Die Migrationsströme und auch die Herkunftsländer der Täter organisierter Kriminalität wechseln rasch, sodass der Sprachenbedarf starken Schwankungen unterliegt. Für viele in der Praxis bedeutsame Sprachen besteht an österreichischen und deutschen Universitäten keine Dolmetschausbildung, sodass für manche Sprachen keine oder zu wenige qualifizierte Dolmetschende vorhanden sind. Die Schwierigkeit der Verständigung bedeutet somit ein grundrechtliches Problem.