Im neuen strafrechtlichen Vorverfahren ist nicht nur eine aktivere Rolle der Staatsanwaltschaft, sondern auch eine aktivere Rolle der Verteidigung vorgesehen. Wie schon Kollege Dr. Soyer in seiner Eröffnungsrede zum 4. Österreichischen StrafverteidigerInnentag treffend formulierte, wird die anstehende Neugestaltung des Hauptverfahrens diese Stärkung beider Parteirollen in das Hauptverhandlungsstadium fortschreiben müssen, um anstelle eines inquisitorisch tätigen Hauptverhandlungsrichters eine kontradiktorische Ausrichtung der Hauptverhandlung herbeizuführen.