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Strafverteidigung

VeranstaltungenHans Lehofer,JSt 2009, 44 Heft 2 v. 1.3.2009

Der verstorbene Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, RA Dr. Leo Kaltenbäck, hat einmal vor vielen Jahren anlässlich eines Seminars vor jungen Rechtsanwälten den Satz geprägt: "Strafverteidigen ist Kunst". Ich kann mich der Meinung des verstorbenen Kollegen Dr. Kaltenbäck nur anschließen, glaube aber, dass dieser Satz nicht die ganze Problematik umfasst und man eine erfolgreiche Strafverteidigung nicht nur auf diesen Begriff "Kunst" reduzieren darf. Erfolg im Beruf - und dies gilt insbesondere für den Strafver-teidiger - darf nicht nur als Einzelerfolg gesehen werden. Ein erfolgreicher Strafverteidiger muss sein Leben lang erfolgreich bestehen, und es ist die Verteidigerbank praktisch der tägliche Prüfstand, auf dem der Strafverteidiger sich bewähren muss und auf dem er stets aufs Neue beurteilt und bewertet wird. Ein einmaliger Erfolg macht noch lange nicht den erfolgreichen Strafverteidiger aus. Erst wenn über einen längeren Zeitraum hinweg sich herausstellt, dass die Ausübung der Vertretung vor dem Strafgericht durch einen Strafverteidi-

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