1. Die gute Vorbereitung des Mandanten ist essentieller Grundstein der Hauptverhandlung. Aufgabe des Verteidigers ist ua die Einschätzung der Fähigkeiten des Mandanten; was man ihm zutrauen kann; wie er sich präsentieren kann; inwieweit seine bisherigen Angaben mit dem übrigen Akteninhalt in Einklang zu bringen sind.2. Wie hat der Mandant in der Hauptverhandlungaufzutreten? Auf was ist dabei zu achten?