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Rechtsprechung des EuGH zum Europäischen Haftbefehl

Europastrafrecht aktuellFritz Zeder,JSt 2009, 26 Heft 1 v. 1.1.2009

Zunehmend machen nationale Gerichte von der Möglichkeit Gebrauch, Fragen der Auslegung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.6.2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (RB-EHB) 11ABl L 2002/190, 1. Vgl Zeder, Der Europäische Haftbefehl: Das Ende der Auslieferung in der EU? AnwBl 2003, 376 ff (378); Fuchs, Europäischer Haftbefehl und Staaten-Souveränität, JBl 2003, 405; Sautner, Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nach dem EU-JZG, ÖJZ 2005, 328; Medigovic, Der Europäische Haftbefehl in Österreich, JBl 2006, 627; Murschetz, Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und seine Umsetzung im EU-JZG, ÖJZ 2007, 98; dies, Auslieferung und Europäischer Haftbefehl (2007); und die Beiträge im Sammelband Lagodny/Wiederin/Winkler (Hrsg), Probleme des Rahmenbeschlusses am Beispiel des Europäischen Haftbefehls (2007). im Wege der Vorabentscheidung an den EuGH heranzutragen. Attraktiv geworden ist dies vor allem durch die deutlich kürzere Entscheidungsfrist des EuGH, die durch das seit 1.3.2008 geltende Eilverfahren möglich ist, das bei Fragen nach Titel IV EGV oder Titel VI EUV zur Anwendung kommt (vgl auch Art 267 Abs 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU22Änderung der Verfahrensordnung: ABl. 2008 L 24, 39; Änderungder Satzung: ABl L 2008/24, 42; vgl die Ergänzung der Hinweisedes EuGH zur Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen, ABlC 2008/64, 1.). So hat der EuGH in einem Fall binnen 40 Tagen ab Einlangen des Ersuchens seine Entscheidung getroffen! Bisher sind fünf Vorabentscheidungen begehrt worden, in vier davon hat der EuGH bereits entschieden.

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