Im Rahmen des gemeinsam mit dem Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Thomas Keppert geplanten Vortrages werden die Grenzen zwischen (noch) erlaubter "Bilanzkosmetik" und bereits strafbarer Bilanzmanipulationen anhand praktischer Fallbeispiele ausgelotet. Dabei geht es insbesondere auch um die Frage, ob eine Bilanz im handelsrecht lichen Sinn nichtig sein muss, um den Tatbestand der Bilanzfälschung zu er füllen, oder ob der Anwendungsbereich dieses Tatbestands auch Fälle unrichtiger Bilanzdarstellung umfasst, die noch nicht die Qualifikation der handelsrechtlichen Nichtigkeit erreichen. In Anbetracht der in den letzten Jahren erfolgten