Die Strafprozessreform bringt grundlegende Veränderungen in der Vorverfahrensstruktur. Wie schon bisher werden in diesem Rahmen auch die verschiedenen in Grundrechte eingreifenden Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber zum einen eine Reihe von grundrechtlich relevanten Verfahrensgrundsätzen im ersten Hauptstück des ersten Teils der Strafprozessordnung festgelegt, wie etwa die Gesetz- und Verhältnismäßigkeit, das rechtliche Gehör und das Verbot wiederholter Strafverfolgung. Zum anderen wurden aber auch zusätzliche Grundrechtseingriffe über neue Ermittlungsmaßnahmen auf der Basis der StPO möglich. Man denke nur an die Observation mittels technischer Hilfsmittel, die körperliche Untersuchung und molekulargenetische Analyse.