Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist für die Parteien des Strafverfahrens von zentraler praktischer Bedeutung. Dieses Recht wird mit dem am 1.1.2008 in Kraft tretenden Strafprozessreformgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Vortrag setzt sich vor allem mit den sich daraus ergebenden Anforderungen an Beweisanträge und mit den Ablehnungsgründen auseinander. Dabei soll insb der Frage nachgegangen werden, ob die zum Thema ergangene umfassende Rsp des OGH auch auf das neue Recht übertragen werden kann.