Fuchs hatte seinen Vortrag noch nicht ausgearbeitet und wollte sich thematisch noch nicht festlegen: "Problemfelder, aus denen man auswählen kann, gibt es ja zuhauf."
Kontakt: o.Univ.Prof. Dr. Helmut Fuchs helmut.fuchs@univie.ac.at
Was brachte 2008 Neues für das Strafverfahren?
Die bedeutendste Neuerung ist zweifellos die legistische Neugestaltung des Ermittlungsverfahrens, in welchem die Kriminalpolizei unter der Leitung der StA alles Nötige erhebt. Freilich wird das in der Praxis nicht viel Unterschied machen, weil das - dem französischen Strafverfahren nachgebildete - Untersuchungsrichter-Modell der StPO 1873 niemals wirklich