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Beweisantrag - (inhaltliche) Berechtigung

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/3JSt 2006, 28 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 281 Abs 1 Z 4 StPO

Bezog sich der abgewiesene Beweisantrag auf Umstände, die nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung geeignet waren, den Ausspruch über die Schuldfrage zu beeinflussen, ist der Antrag steller durch dessen Abweisung in seinen prozessualen Rechten verletzt.

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