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Volkszugehörigkeit eines Menschen als Kriterium für die Strafzumessung

Rechtsprechungkurz gefasstEinhard SteiningerJSt 2006/4JSt 2006, 28 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 281 Abs 1 Z 11 Fall 3 StPO

Der Hinweis auf die Volkszugehörigkeit eines Menschen als Kriterium für die Strafzumessung zieht Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall nach sich.

OGH 12. Oktober 2005, 13 Os 97/05x; LGSt Wien 29. Juni 2005, 114 Hv 17/05p-49

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