Mit 1. September 2024 sind wesentliche Änderungen im justiziellen System der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Änderungen läuten eine neue Ära für die Institution „Gerichtshof der Europäischen Union“ ein. Als eines der sieben Unionsorgane2 setzt sich diese Institution aus dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gericht zusammen. Mit Änderungen im Rechtsmittel- und im Vorabentscheidungsverfahren verteilen sich die innerinstitutionellen Rollen neu. Der Europäische Gerichtshof kann nunmehr bestimmte Verfahren entweder an das Europäische Gericht abtreten oder eine weitere Auseinandersetzung mit bestimmten Rechtssachen ablehnen. Der vorliegende Beitrag untersucht die neu entstandenen Rollen der beiden Unionsgerichte und das Verhältnis der Gerichte zueinander. Um diese Änderungen aufzuzeigen, wird zunächst auf die bisherige Rolle des Europäischen Gerichts eingegangen.