vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neues zur Rollenverteilung der Unionsgerichte

AbhandlungenUniv.-Ass.in Vanessa Pichler11Für Anmerkungen zu diesem Beitrag danke ich Prof. Holoubek, Katharina Fink, Hannah Oberlercher und Florian Schlintl herzlich.JRP 2024, 177 Heft 2 und 3 v. 20.12.2024

Mit 1. September 2024 sind wesentliche Änderungen im justiziellen System der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Änderungen läuten eine neue Ära für die Institution „Gerichtshof der Europäischen Union“ ein. Als eines der sieben Unionsorgane22Art 13 Abs 1 Vertrag über die Europäische Union, ABl 2012/C 326/1 (EUV). setzt sich diese Institution aus dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gericht zusammen. Mit Änderungen im Rechtsmittel- und im Vorabentscheidungsverfahren verteilen sich die innerinstitutionellen Rollen neu. Der Europäische Gerichtshof kann nunmehr bestimmte Verfahren entweder an das Europäische Gericht abtreten oder eine weitere Auseinandersetzung mit bestimmten Rechtssachen ablehnen. Der vorliegende Beitrag untersucht die neu entstandenen Rollen der beiden Unionsgerichte und das Verhältnis der Gerichte zueinander. Um diese Änderungen aufzuzeigen, wird zunächst auf die bisherige Rolle des Europäischen Gerichts eingegangen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte